2024
Allgemeine Vertragsbedingungen für Seminare Trainings und Coaching
1.
Leistungserbringung
Die Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung des Angebots erbracht.
2. Nutzungsrechte
Begleitungskonzeptionen und -unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei der Annette Richter Seminare-Trainings-Coaching. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen.
Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch die Annette Richter Seminare-Trainings-Coaching.
3. Mitwirkungspflicht
Verletzt der Auftraggeber eine Mitwirkungs- oder Beistellungspflicht, kann der Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt
werden.
4. Zahlungen
Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen fällig. Seminar/Coachingleistungen
werden im 45-Minuten-Rhythmus abgerechnet.. Bei Zahlungsverzug (d.h. ab dem 24. Tag nach Rechnungsdatum) werden Verzugszinsen und Mahngebühren berechnet. Zurückbehaltungen und Aufrechnungen sind
ausgeschlossen.
5. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Annette Richter Seminare-Trainings-Coaching, die Erfüllung übernommener Auftragsverpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik oder Aussperrung beim Auftraggeber und sonstige
Umstände gleich, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Der Auftraggeber kann die Erklärung verlangen, ob der Auftrag innerhalb einer angemessenen Frist
durchgeführt wird oder nicht. Erfolgt diese Erklärung nicht, so kann der Auftraggeber zurücktreten. Keine Haftung wird übernommen für Kosten, die dem Auftraggeber durch Ausfall der Auftragnehmerin
(Krankheit, Unfall, Verkehrsstörung und Ereignisse höherer Gewalt) und damit dem Ausfall der Bildungs-/Beratungsleistung entstehen. Annette Richter Seminare-Trainings-Coaching verpflichtet sich
jedoch, einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorzugeben.
6. Haftung
Annette Richter Seminare-Trainings-Coaching steht dafür ein, dass ihre Leistungen frei von Rechten Dritter sind, die die vertragliche Nutzung der Leistung beeinträchtigen. Alle weiteren Haftungen
sind ausgeschlossen.
7. Geheimhaltung
Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder
von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln.
8. Sonstige Bedingungen
Der Auftraggeber kann seine Rechte und die Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Genehmigung von der Annette Richter Seminare-Trainings-Coaching an Dritte übertragen.
Annette Richter Seminare-Trainings-Coaching ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Abweichende Vereinbarungen und Abreden bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform und müssen von beiden Vertragspartnern unterzeichnet sein. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen
Bestimmungen des Vertrages voll wirksam.
9. Recht und Gerichtsstand
Alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsverhältnisse bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Stornierung
Storniert der Auftraggeber einen vereinbarten Termin, so wird eine Stornierungssumme von 150 € berechnet.
Stand: Januar 2024